Donnerstag, 13. Oktober 2011
Termine
Freitag, 14. Oktober 2011
Kastanienbraten im Hufeisenstüberl - Gestüt Wisperndorf, mit gratis Kutschenfahrten für Kinder
Beginn: 18.00 Uhr
Schloss Lichtengraben: Jeden Freitag von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung: 0664 5008728
Samstag, 15. Oktober 2011
19.30 Uhr: im Kulturheim Bad St. Leonhard:
"HAST DU HEUTE SCHON GELEBT ?" Konzert von Wolfgang Niegelhell
Panflötenvirtuose - Sänger - Komponist
Sonntag, 16. Oktober 2011
Kolomonimarkt Heimbringerdienst vom BZÖ Bad St. Leonhard
Montag, 17. Oktober 2011
Grippeschutzimpfung in der Volksschule Bad St. Leonhard von 10.00 bis 11.00 Uhr
Kastanienbraten im Hufeisenstüberl - Gestüt Wisperndorf, mit gratis Kutschenfahrten für Kinder
Beginn: 18.00 Uhr
Schloss Lichtengraben: Jeden Freitag von 10.00 Uhr - 18.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung: 0664 5008728
Samstag, 15. Oktober 2011
19.30 Uhr: im Kulturheim Bad St. Leonhard:
"HAST DU HEUTE SCHON GELEBT ?" Konzert von Wolfgang Niegelhell
Panflötenvirtuose - Sänger - Komponist
Sonntag, 16. Oktober 2011
Kolomonimarkt Heimbringerdienst vom BZÖ Bad St. Leonhard
Montag, 17. Oktober 2011
Grippeschutzimpfung in der Volksschule Bad St. Leonhard von 10.00 bis 11.00 Uhr
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Zur Heimbringeraktion vom BZÖ: Gesetzlich müssen Unter-14jährige um 24 Uhr zu hause oder in Obhut der Erziehungsberechtigten sein. Wenn das Taxi um 24 Uhr wegfährt, dann ist das auf jeden Fall ungesetzlich, das Taxi müsste um 24 Uhr in Bad St. Leonhard sein.
AntwortenLöschenDieses Taxi ist auch nicht für die unter 14-jährigen gedacht,denke ich mal!
AntwortenLöschenIn diesem Alter sind schon noch die Eltern für ihre Kinder zuständig,und wer diese Kinder alleine so lange in Wolfsberg rumrennen lässt,vernachlässigt seine Aufsichtspflicht und gehört angezeigt!
Kärnten:
AntwortenLöschenBis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten und bei Veranstaltungen von 6 bis 22 Uhr erlaubt, in Gaststätten jedoch nur in Begleitung einer Aufsichtsperson.
Vom 14. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist der Aufenthalt an öffentlichen Orten, bei Veranstaltungen und in Lokalen von 6 bis 24 Uhr erlaubt.