Sonntag, 24. August 2014

Die Rechte der Kärntner Bergwächter

Viele Diskussion verursachte  ein Artikel in den Unterkärntner Nachrichten:
Bergwacht beschlagnahmte auf der Koralpe 80 Kilogramm Pilze
Die gesetzlichen Vorschriften lauten:
Laut Kärntner Naturschutzgesetz und der Pilzverordnung dürfen pro Tag und Person nur 2Kg Pilze, Schwammerl und Beeren in der Zeit zwischen 7.00 und 18.00 Uhr gesammelt und transportiert werden. Eierschwammerl und Steinpilze dürfen darüberhinaus nur in der Zeit vom 15.Juni und 30.September gesammelt werden.
§20
Die Rechte der Bergwächter
(Gesetzestext zum Vergrößern anklicken)

2 Kommentare:

  1. Sind ja schon fast mehr Rechte wie bei der Polizei. Wie wird man denn eigentlich Bergwächter?

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  2. Wenn man Bergwächter werden will, fragt man am besten den Gressl Hubert. Der ist schon lange dabei!

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