Bergwacht beschlagnahmte auf der Koralpe 80 Kilogramm Pilze
Die gesetzlichen Vorschriften lauten:
Laut Kärntner Naturschutzgesetz und der Pilzverordnung dürfen pro Tag und Person nur 2Kg Pilze, Schwammerl und Beeren in der Zeit zwischen 7.00 und 18.00 Uhr gesammelt und transportiert werden. Eierschwammerl und Steinpilze dürfen darüberhinaus nur in der Zeit vom 15.Juni und 30.September gesammelt werden.
Sind ja schon fast mehr Rechte wie bei der Polizei. Wie wird man denn eigentlich Bergwächter?
AntwortenLöschenWenn man Bergwächter werden will, fragt man am besten den Gressl Hubert. Der ist schon lange dabei!
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